10.12.2021

Quartett Bénazet

LUDWIG VAN BEETHOVEN

Streichquartett Nr. 2 G-Dur op. 18-2
Streichquartett Nr. 9 C-Dur op. 59-3 „Rasumovsky“

Quartett Bénazet
Yasushi Ideue – Violine
Leonidas Karampoulat – Violine
Ana Zambrano – Viola
Heather Moseley – Violoncello

Eintritt: 16,-€ (Für Mitglieder der Patronatsgesellschaft 11,-€)

Bei dieser Veranstaltung erleben Sie die Premiere einer groß angelegten Veranstaltungsidee, die die Musiker rund um Konzertmeister Yasushi Ideue bis in das Jahr 2027 hinein beschäftigen wird. Alle 16 Streichquartette Ludwig van Beethovens sollen aufgeführt werden – eine tiefempfundene Würdigung des Musikgenies anlässlich seines 250sten Geburtstages. Mit dem Namen des Quartettes ehren die vier Musiker den legendären Direktor des Baden-Badener Casinos, dessen geniale Konzeption einer Durchmischung von Kultur, Natur und hochklassigem Entertainment bis heute fester Bestandteil des städtischen Lebens ist und die Basis für den Weltruhm der kleinen Stadt an der Oos legte.

Die Philharmonie dankt der Patronatsgesellschaft für Theater und Philharmonie Baden-Baden für die Unterstützung dieser Veranstaltung.

Aktuelle Corona-Informationen: (Stand: 6.12.2021)

Seit dem 24. November 2021 gilt in Baden-Württemberg die Corona-Alarmstufe II. Das bedeutet, dass Veranstaltungen unter 2G+ Bedingungen stattfinden dürfen.

Einlass nur mit 2G-Nachweis + negativem Testnachweis:

Der Einlass erfolgt ausschließlich mit einem gültigen 2G-Nachweis. Bitte halten Sie beim Einlass also einen der folgenden Nachweise plus ein negatives Testergebnis bereit:

1. Nachweis einer seit mindestens 14 Tagen vollständigen Corona-Impfung. Bitte beachten Sie: Der Einlass ist entsprechend nur möglich mit Impfnachweis in digitaler Form bzw. in ausgedruckter Form mit scanbarem QR Code. Achtung: Die gelben Impfbücher ermöglichen keinen Einlass, da sie nicht scanbar sind.

2. Nachweis über eine in der Vergangenheit liegende, überstandene Corona-Infektion (positiver PCR-Test, mindestens 28 Tage bis maximal 6 Monate zurückliegend).

3. Zusätzlich müssen Besucher ein tagesaktuelles negatives Antigen-Testergebnis einer offiziellen Teststation vorzeigen (alternativ: PCR-Test max. 48 Stunden alt). Selbsttests sind nicht zulässig. Eine Übersicht über Teststationen finden Sie hier.
Ausnahmen von der Testpflicht bestehen für folgende Personengruppen:
• Personen mit einer Boosterimpfung
• Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind
• Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen)

4. Bitte bringen Sie ein offizielles Ausweisdokument zum Abgleich der Daten mit.

Für bestimmte Personengruppen bestehen Ausnahmen gemäß der Corona-Verordnung.

Maskenpflicht
Im gesamten Kurhaus gilt Maskenpflicht, auch an Ihrem Sitzplatz

 


Weitere Informationen

  • Weinbrennersaal
  • 10.12.2021
    • 20.00 Uhr
    • Eintritt: ︃€ 16,-

Zurück

Leider sind externe Video Einbindungen ohne entsprechende Cookies Zustimmung nicht verfügbar. Cookie Einstellungen bearbeiten