Silvesterkonzert Nr. 1
Blumen und Sträuße
Johann Strauss – Ouvertüre der Operette „Das Spitzentuch der Königin“
Richard Strauss – „Träumerei am Kamin“ aus der Oper „Intermezzo“
Alexander Glasunow – Aus „Die 4 Jahreszeiten“:
– Der Winter: La Glace / La Grêle / La Neige
– Der Sommer: Valse des Bluets et des Pavots / Barcarolle
Johann Strauss – Blumenfest Polka op. 111
Eduard Strauss – Bahn frei op. 45
Maurice Ravel – Aus „Ma mère l’oye“: Le jardin féerique
Oscar Straus – Ouvertüre der Operette „Ein Walzertraum“
Josef Strauss – Sympathie Polka op. 73
Emil Waldteufel – Les Violets – Frühlingskinder
Johann Strauss Vater – Alice Polka op. 238
Josef Strauss – Bouquet, Polka schnell op. 188
Arndt Joosten – Moderation
Pavel Baleff – Dirigent
Aktuelle Corona-Informationen: (Stand: 6.12.2021)
Seit dem 24. November 2021 gilt in Baden-Württemberg die Corona-Alarmstufe II. Das bedeutet, dass Veranstaltungen unter 2G+ Bedingungen stattfinden dürfen.
Einlass nur mit 2G-Nachweis + negativem Testnachweis:
Der Einlass erfolgt ausschließlich mit einem gültigen 2G-Nachweis. Bitte halten Sie beim Einlass also einen der folgenden Nachweise plus ein negatives Testergebnis bereit:
1. Nachweis einer seit mindestens 14 Tagen vollständigen Corona-Impfung. Bitte beachten Sie: Der Einlass ist entsprechend nur möglich mit Impfnachweis in digitaler Form bzw. in ausgedruckter Form mit scanbarem QR Code. Achtung: Die gelben Impfbücher ermöglichen keinen Einlass, da sie nicht scanbar sind.
2. Nachweis über eine in der Vergangenheit liegende, überstandene Corona-Infektion (positiver PCR-Test, mindestens 28 Tage bis maximal 6 Monate zurückliegend).
3. Zusätzlich müssen Besucher ein tagesaktuelles negatives Antigen-Testergebnis einer offiziellen Teststation vorzeigen (alternativ: PCR-Test max. 48 Stunden alt). Selbsttests sind nicht zulässig. Eine Übersicht über Teststationen finden Sie hier.
Ausnahmen von der Testpflicht bestehen für folgende Personengruppen:
• Personen mit einer Boosterimpfung
• Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind
• Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen)
4. Bitte bringen Sie ein offizielles Ausweisdokument zum Abgleich der Daten mit.
Für bestimmte Personengruppen bestehen Ausnahmen gemäß der Corona-Verordnung.
Maskenpflicht
Im gesamten Kurhaus gilt Maskenpflicht, auch an Ihrem Sitzplatz